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   BSG, 12.03.1981 - 11 RA 29/80   

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BSG, 12.03.1981 - 11 RA 29/80 (https://dejure.org/1981,15995)
BSG, Entscheidung vom 12.03.1981 - 11 RA 29/80 (https://dejure.org/1981,15995)
BSG, Entscheidung vom 12. März 1981 - 11 RA 29/80 (https://dejure.org/1981,15995)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 51, 234
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 20.08.1970 - 4 RJ 409/69

    Ununterbrochenes Beschäftigungsverhältnis - Zeitweilige Versicherungsfreiheit -

    Auszug aus BSG, 12.03.1981 - 11 RA 29/80
    Dieser Anordnung liegt die Erfahrung zugrunde, daß es regelmäßig keine lückenlose Beitragsdichte gibt, vor allem Krankheit und Arbeitslosigkeit vielmehr zu Beitragslücken führen und die durchschnittliche Beitragsdichte daher zehn Monate pro Jahr beträgt (BSGE 31, 271, 272; SozR Nr. 4 zu § 19 Fremdrentengesetz -FRG-, SozR Nr. 4 zu § 15 FRG), Das könnte (müßte) zwar schon bei der Glaubhaftmachung bestimmter Beitragszeiten im Einzelfall berücksichtigt werden.

    Anlaß für diese Ergänzung gaben Fälle, in denen Arbeitgeber eines derart langjährigen Beschäftigungsverhältnisses auch während Krankheitszeiten Lohn und Beiträge weitergezahlt haben; hier (besonders) wurde die Kürzung als Härte empfunden (BSG 31, 271, 272; SozR Nr. 3 zu § 3 VuVO; Mr 4 zu § 19 FRG).

    Der somit nach dem Gesetzeswortlaut allein maßgebende Begriff des "Beschäftigungsverhältnisses" wird in der Gesetzessprache nicht einheitlich gebraucht; in § 3 VuVO ist er jedoch, wie das BSG bereits entschieden hat, sozialversicherungsrechtlich zu verstehen (SozR Nrn 3 und 5 zu § 3 VuVO, vgl. auch BSGE 31, 271, 273).

    Zutreffend hat deshalb schon der 1, Senat (BSGE 31, 271) eine anschließende Dienstzeit als Beamter diesem Beschäftigungsverhältnis zugerechnet, ua mit dem Hinweis, daß keine Identität mit dem "versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis" bestehe.

    Die bisherige Rechtsprechung des BSG hat das Beschäftigungsverhältnis durch einen Wehrdienst (Militärdienst, Kriegsdienst) als unterbrochen angesehen, wenn dessen Dauer nicht absehbar war oder doch wesentlich mehr als drei Monate umfaßte (BSG 31, 271; SozR Nr. 4 zu § 19 FRG; Nr. 90 zu § 77 SGG; Nr. 3 zu § 3 VuVO); dabei wurde ein anderer Standpunkt bei einem von vornherein kurzfristigen Wehrdienst wie im Falle der Wehrübung für vertretbar erachtet.

  • BSG, 11.12.1973 - GS 1/73

    Definition des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses -

    Auszug aus BSG, 12.03.1981 - 11 RA 29/80
    Aber auch als solcher steht er nicht ein für allemal fest (GS in BSGE 37, 10, 12 und in BSGE 41, 52 ff).

    Die Entscheidung des Großen Senats (GS) in BSGE 37, 10 hat jedoch aufgezeigt, daß ein Beschäftigungsverhältnis unter vergleichbaren Umständen bloß suspendiert sein kann.

  • BSG, 22.08.1967 - 11 RA 354/65
    Auszug aus BSG, 12.03.1981 - 11 RA 29/80
    Für die Kriegsdienstzeit hat bei den unter § 1 der RVWehrmV 1940 (RGBl I 1940, 225) fallenden Arbeitern und Angestellten des öffentlichen Dienstes, die ihre Dienstbezüge weiterbezogen, ein fortdauerndes Beschäftigungsverhältnis iS von § 3 Abs. 1 S 1 Halbs 2 VuVO bestanden (Weiterentwicklung von BSG 22.08.1967 11 RA 354/65 = SozR Nr. 7 zu ArVNG Art. 2 § 3).
  • BSG, 08.09.2005 - B 13 RJ 44/04 R

    Rentenversicherung - Fremdrentenrecht - LPG-Beitragszeiten in Rumänien - Nachweis

    Dem liegt die statistisch abgesicherte Erfahrung zugrunde, dass es für eine bestimmte Beschäftigung regelmäßig keine lückenlose Beitragsleistung gibt, und vor allem Krankheit oder Arbeitslosigkeit zu Beitragslücken zu führen pflegen (BSGE 51, 234, 235 = SozR 5745 § 3 Nr. 3; BSG SozR 5745 § 3 Nr. 5; BSG SozR 5050 § 19 Nr. 11; Senatsurteil vom 24. April 1997 - 13/4 RA 123/94).
  • LSG Bayern, 08.02.2017 - L 13 R 899/13

    Anrechnung von Beitragszeiten bei einem nicht-deutschen Rentenversicherungsträger

    Dem liegt die statistisch abgesicherte Erfahrung zu Grunde, dass es für eine bestimmte Beschäftigung regelmäßig keine lückenlose Beitragsleistung gibt, und vor allem Krankheit oder Arbeitslosigkeit zu Beitragslücken zu führen pflegen (vgl. BSG, Urteil vom 12. März 1981, Az. 11 RA 29/80. in juris Rn. 12).
  • BSG, 24.03.1983 - 1 RA 43/82

    NS-Verfolgung - Ersatzzeit - Rentensteigernde Anrechnung der Beitragszeit

    Das von der Klägerin angeführte Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 12. März 1981 - 11 RA 29/80 - betreffe die kurze Suspendierung eines Beschäftigungsverhältnisses, nicht aber einen Fall der vorliegenden Art.

    11 RA 29/80 (BSGE 51, 23h : SozR 57H5 & 3 Nr. 3) zu.

  • BSG, 25.06.1986 - 4a RJ 45/85

    Ununterbrochene Beschäftigung - Lückenlose Beitragsentrichtung

    Da für die Anwendung von 5 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 VuVO - anders als nach 5 19 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 FRG - das Nicht-Nachgewiesensein nicht einer Beschäftigung, sondern ausschließlich einer "Beitragszeit" rechtsrelevant ist, bezieht sich bei Anwendung dieser Vorschrift das Tatbestandsmerkmal des Nachweises auf die "Aussagekraft für die zu vermutende B e i t r a g s dichte" (BSGE 51, 234, 237 : SozR 57M5 $ 3 Nr. 3).

    Dieser Vermutung des Verordnungsgebers liegt nämlich die statistisch abgesicherte Erfahrung zugrunde, daß es für eine bestimmte Beschäftigung regelmäßig keine lückenlose Beitragsleistung gibt, vor allem Krankheit oder Arbeitslosigkeit zu Beitragslücken zu führen pflegten und die durchschnittliche Beitragsdichte a u c h bei einer u n unterbrochenen B e s c h ä f t i g u n g nur 10 Monate pro Jahr beträgt (BSGE 31, 271, 272 : SozR Nr. 2 zu 5 3 VuVO; BSG 51, 234, 235; SozR Nr M zu 5 19 FRG; SozR Nr. 4 zu 5 15 FRG).

  • BSG, 14.09.1989 - 4 RA 56/88

    Versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis bei Wehrübung

    Dementsprechend hat der 11. Senat des BSG (BSGE 51, 234, 235 f. = SozR 5745 § 3 Nr. 3) zu § 3 Abs. 1 der Versicherungsunterlagen-Verordnung (VuVO) bereits klargestellt, daß ein Beschäftigungsverhältnis durch eine von vornherein kurzfristige Wehrdienstzeit (Wehrübung bis zu drei Monaten) nicht unterbrochen, sondern nur suspendiert wird, wenn sie sich in Beschäftigungen bei demselben Arbeitgeber eingeschoben hat, die alle Regelmerkmale eines sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses erfüllen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2022 - L 14 R 714/15

    Anspruch auf Berücksichtigung von Versicherungszeiten nach dem FRG für Mitglieder

    Dem liegt die statistisch abgesicherte Erfahrung zugrunde, dass es für eine bestimmte Beschäftigung regelmäßig keine lückenlose Beitragsleistung gibt, und vor allem Krankheit oder Arbeitslosigkeit zu Beitragslücken zu führen pflegen (vgl. BSG, Urteil vom 12.03.1981, Az. 11 RA 29/80. in juris Rn. 12).
  • LSG Bayern, 08.02.2017 - L 13 R 900/13

    Keine Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten in der Sowjetunion wegen

    Dem liegt die statistisch abgesicherte Erfahrung zu Grunde, dass es für eine bestimmte Beschäftigung regelmäßig keine lückenlose Beitragsleistung gibt, und vor allem Krankheit oder Arbeitslosigkeit zu Beitragslücken zu führen pflegen (vgl. BSG, Urteil vom 12. März 1981, Az. 11 RA 29/80, in juris Rdn. 12).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.07.2020 - L 10 R 2853/16

    Nachweis von nach dem FRG zu berücksichtigenden sowjetischen Beitragszeiten -

    Diese Kürzungsquote beruht auf der gesetzgeberischen, anhand vollständig erhaltener Versicherungsunterlagen statistisch ermittelten Annahme einer durch Fehlzeiten, insbesondere durch Krankheit und Arbeitslosigkeit sowie unbezahlten Urlaub verminderten durchschnittlichen Beitragsdichte in der deutschen Rentenversicherung (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Dreierausschussbeschluss vom 07.10.1968, 1 BvR 515/68: "sachgerechte, durch Erfahrung begründete Erwägungen"; BSG, Urteil vom 25.06.1986, 4a RJ 45/85, m.w.N.; Urteil vom 12.03.1981, 11 RA 29/80; Urteil vom 20.08.1970, 1/4 RJ 409/69, alle jeweils zu § 3 Abs. 1 Satz 1 der Versicherungsunterlagen-Verordnung; BSG, Urteil vom 08.09.2005, B 13 RJ 44/04 R; Urteil vom 13.06.1984, 11 RA 36/83; BT-Drs.
  • LSG Bayern, 24.02.2010 - L 1 R 804/09

    Rentenversicherung - Fremdrentenrecht - Beitragszeiten in einer rumänischen LPG -

    Dem liege die statistisch abgesicherte Erfahrung zugrunde, dass es für eine bestimmte Beschäftigung regelmäßig keine lückenlose Beitragsleistung gebe, und vor allem Krankheit oder Arbeitslosigkeit zu Beitragslücken zu führen pflegten (BSGE 51, 234, 235; BSG SozR 5745 § 3 Nr. 5; BSG SozR 5050 § 19 Nr. 11).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2001 - L 18 RJ 85/00

    Rentenversicherung

    " (BSG 51, 234, 237).
  • BSG, 06.12.1996 - 13 RJ 43/96

    Anrechnung von Ausbildungszeiten bei der Berechnung der Regelaltersrente -

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